Betriebswirtschaftliche Beratung

Betriebswirtschaftliche Beratung

Die Rahmenbedingungen für Ihr Unternehmen wechseln ständig, seien es durch neue Gesetze und Vorschriften, sei es durch das Verhalten Ihrer Mitbewerber und der anderen Marktteilnehmer. Ihre Unternehmensstrategie muss regelmäßig überprüft und angepasst werden.
Analyse von Stärken / Schwächen Ihres Unternehmens

Besuchen Sie mich in meiner Steuerkanzlei in Leipzig oder meiner Beratungsstelle in Mücheln und ich analysiere mit Ihnen die aktuelle Situation Ihres Unternehmens, arbeite Stärken und Schwächen heraus und suche mit Ihnen nach Lösungsmöglichkeiten.

Bei anstehenden Investitionen analysiere ich die aktuelle Finanzsituation des Unternehmens. Auf Wunsch erstelle ich Ihnen gern einen Vergleich zwischen Kauf, Leasing und Finanzierung, prüfe Fördermöglichkeiten des Staates und der EU und bereite Ihre Bankgespräche vor.

Prüfung der gewählten Rechtsform

Die seinerzeit gewählte Rechtsform des Unternehmens sollte von Zeit zu Zeit auf den Prüfstand. Es gibt viele Gründe, warum die bisherige Rechtsform nicht mehr optimal sein kann. Überlegen Sie, neue Kapitalgeber im Unternehmen aufzunehmen? Sollen die Kinder oder andere Familienangehörige in das Unternehmen einsteigen? Soll das Haftungsrisiko des Unternehmers begrenzt werden? Welche Wachstumsziele sind geplant? Ist die jetzige Unternehmensorganisation für die nächsten Jahre geeignet, die Unternehmensziele zu erreichen? Ich begleite Sie fachkundig bei notwendigen Umstrukturierungen.

Ihr Vorteil bei der betriebswirtschaftlichen Beratung besteht darin, dass ich, Steuerberater Uwe Hecht aus Leipzig mit zusätzlicher Beratungsstelle in Mücheln, Ihr Unternehmen und Sie als Mensch schon viele Jahre, eben nicht nur aus der Buchhaltung kenne. Deshalb kann ich schneller und fundierter Analysen unter Berücksichtig der Besonderheiten Ihres Unternehmens erstellen und entsprechenden Rat und Unterstützung, passend zu Ihrem Unternehmen und Unternehmenskultur anbieten.

Mindestlohn, Ferienarbeit und Praktika

Das neue Mindestlohngesetz (MiLoG) muss zwingend eingehalten werden und die Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen ist regelmäßig nachzuweisen. Hieraus entsteht den Unternehmen zusätzlicher Aufwand für die Dokumentation.

Bei der Entlohnung von Ferienarbeit und Praktikanten gibt es einige Regeln zu beachten. Zusätzlich wirkt sich die Anstellung als „geringfügig Beschäftigter“ oder als „kurzfristig Beschäftigter“ auf das zu zahlende Gehalt aus. Gern geben wir Ihnen hierzu weitere Auskünfte.

Leistungen auf einen Blick