Die Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften haften nicht nur mit dem gesamten Betriebsvermögen für die Schulden des Unternehmens, sondern auch mit ihren Privatvermögen. Deshalb ist hier eine regelmäßige Prüfung der finanziellen Situation des Unternehmens und des Inhabers besonders wichtig.
Das Einzelunternehmen gehört einer einzigen Person, die das Unternehmen allein führt und auch das entsprechende unternehmerische Risiko trägt. Meist reicht eine Gewerbeanmeldung, dass ein Einzelunternehmen aktiv werden kann.
Die Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden nach freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit unterschiedlich behandelt. Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten üben eine freiberufliche Tätigkeit aus, müssen keine Gewerbesteuer zahlen und unterliegen nicht der Bilanzierungspflicht. Gewerbliche Unternehmen unterliegen der Gewerbesteuerpflicht und können unter entsprechenden Voraussetzungen zur Bilanzierung verpflichtet werden. Bei Personengesellschaften sind mindestens zwei Personen Inhaber des Unternehmens. Die Gründung erfolgt durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages. Gerne berate ich Einzelunternehmen und Personengesellschaften in meiner Steuerberater-Kanzlei in Leipzig oder meiner Beratungsstelle in Mücheln über die zu beachtenden Details bei freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit.
Steuerrechtliche Fragen und die Wünsche des Unternehmers und der Gesellschaft beeinflussen die Wahl der Rechtsform wesentlich. Ob die Partnergesellschaft (PartG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) die richtige Wahl ist, wird in einer gemeinsamen Analyse festgestellt. Steuerrechtliche Fragen, zukünftige Ausrichtung des Unternehmens und Haftungsaspekte haben wesentlichen Einfluss auf die Rechtsformwahl. Gern berate ich Sie in meinen Kanzleiräumen in Leipzig oder meiner Beratungsstelle in Mücheln zur Rechtsformwahl und begleite Sie bei der Unternehmensumwandlung sowie der Gestaltung der hierfür notwendigen Gesellschaftsverträge.
Mit der Änderung der Rechtsform in eine GmbH kann der Einzelunternehmer sein Haftungsrisiko auf das Betriebsvermögen begrenzen und sein Privatvermögen schützen.
Die Erweiterung des Unternehmens und die Aufnahme neuer Gesellschafter sind in einer GmbH meist viel einfacher möglich.
Bei der Unternehmensnachfolge kann die Umwandlung in eine GmbH der Nachfolgegeneration den Weg ebnen, die Leitung des Unternehmens zu übernehmen, weil die jüngere Generation die persönliche Haftung als kritisch bewertet.