Lohnbuchhaltung & Baulohn

Lohnbuchhaltung & Baulohn

Umfangreiche gesetzliche Bestimmungen für Lohnsteuer und Sozialversicherung sowie die Flexibilisierung der Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten und die Regelungen für den Mindestlohn erfordern hohe Fachkompetenz, dass sie nicht zu Stolpersteinen für Ihr Unternehmen werden.

Meine Steuerkanzlei in Leipzig übernimmt Ihre kompletten Lohn- und Gehaltsabrechnungen und ermittelt die Löhne auf Basis der aktuellen Gesetzeslage schnell, korrekt und zu den von Ihnen gewünschten Terminen. Durch Auslagerung der Lohnbuchhaltung gewinnen Sie Zeit für andere wichtige Aufgaben.

Neben der klassischen Lohnbuchhaltung beraten wir Sie zur Lohnoptimierung. Nutzen Sie die Lohnoptimierung als ein Baustein, um gute Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. Unter Ausnutzung verschiedener Regelungen zu steuer- und sozialversicherungsfreien Lohnbestandteilen wie z.B. Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, Entgeltumwandlungen können erhebliche Kosten für Arbeitgeber sowie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer eingespart werden. Am Ende ziehen sowohl Angestellte als auch Firmeninhaber Vorteile aus der Lohnsteueroptimierung.

Baulohnabrechnung und Beratung bei der Lohnausgestaltung

Gerade für das Baugewerbe und Baunebengewerbe ist die Baulohnabrechnung sehr komplex, weil jede Branche andere Bestimmungen hat. Zum Baunebengewerbe zählen Garten- und Landschaftsbau, Dachdecker, Maler, Gerüstbauer. Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG), Arbeitszeitkonten, Zuschuss Wintergeld, tarifliche Verteilung der Arbeitszeit; Urlaubsvergütung sind ein Teil von wichtigen Lohnbestandteilen, die bei der Baulohn-Abrechnung beachtet werden müssen. Meine fachkompetenten Mitarbeiter in den Kanzleiräumen in Leipzig sowie der Beratungsstelle in Mücheln achten beim Baulohn auf die aktuellen Vorgaben des Gesetzgebers und beraten Sie bei der Ausgestaltung der Löhne.

Mindestlohn, Ferienarbeit und Praktika

Das neue Mindestlohngesetz (MiLoG) muss zwingend eingehalten werden und die Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen ist regelmäßig nachzuweisen. Hieraus entsteht den Unternehmen zusätzlicher Aufwand für die Dokumentation.

Bei der Entlohnung von Ferienarbeit und Praktikanten gibt es einige Regeln zu beachten. Zusätzlich wirkt sich die Anstellung als „geringfügig Beschäftigter“ oder als „kurzfristig Beschäftigter“ auf das zu zahlende Gehalt aus. Gern geben wir Ihnen hierzu weitere Auskünfte.

Leistungen auf einen Blick