Kapitalgesellschaften haften im Vergleich zu Personengesellschaften beschränkt. Deshalb gibt das Gesellschaftsrecht den handelnden Personen strenge Vorschriften auf.
m Gegensatz zum Einzelunternehmen und zu Personengesellschaften unterliegen Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG der Körperschaftsteuer. Der aktuelle Satz der Körperschaftsteuer liegt bei 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag. Hinzu kommt die Gewerbesteuer, die auf kommunaler Ebene festgelegt wird. Der Gesellschafter-Geschäftsführer, der in einem Dienstverhältnis der GmbH steht, erhält für seine geleistete Arbeit eine Vergütung, die der Lohnsteuer unterliegt. Für die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers kommt es darauf an, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der Firma in Folge seines eingebrachten Kapitals hat. Um sicher zu gehen, muss bei der deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren beantragt werden. Kapitalgesellschafter, die steuerrechtlichen Rat benötigen, können sich jederzeit an meine Steuerberaterkanzlei in Leipzig oder meine Beratungsstelle in Mücheln wenden.
Es besteht immer die latente Gefahr, dass das Finanzamt der Gesellschaft eine verdeckte Gewinnausschüttung zurechnet. Deshalb müssen die Gesellschaftsverträge und die Geschäftsführer-Verträge klare Regelungen enthalten. Die Gehälter von Gesellschafter-Geschäftsführer stehen dabei regelmäßig im Fokus und sollten demzufolge angemessen sein und einem Fremdvergleich standhalten.
Gefahren lauern auch bei der Übernahme von Kosten für Gesellschafter, Verkauf von Wirtschaftsgütern an den Gesellschafter (zu niedriger Verkaufspreis), Gewährung von Pensionsansprüchen u.v.m. Gerade im Fall der Einmann-GmbH oder Familien-GmbH müssen die Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführer genau geregelt sein, um die steuerliche Anerkennung bei der Finanzverwaltung zu erhalten. Holen Sie sich den Rat dazu in meiner Steuerkanzlei in Leipzig oder meiner Beratungsstelle in Mücheln ein.